Berufshelikopterpilot CPL (H): |
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Voraussetzung: |
- Mindestalter: 20
Jahre |
- Arztattest eines
Vertrauensarztes des BAZL für die körperliche Tauglichkeit |
- Besitz der
Privathelikopterpilotlizenz |
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Die praktische Ausbildung umfasst: |
150 Helikopterstunden bzw. bei
Einhaltung eines vom BAZL genehmigten Lehrganges beträgt die erforderliche
Flugzeit nur 100 Stunden (inklusive die 40 Stunden aus der
Privatpilotenausbildung). |
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In der Regel erfolgt die
praktische Ausbildung mit: |
- 35 Flugstunden Schweizer Hughes
300 C |
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- 20 Flugstunden Jet Ranger III
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- 5 Flugstunden
Flugsimulator ELITE |
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In der oben erwähnten Flugzeit müssen
in jedem Fall enthalten sein: |
- 35 Flugstunden als
verantwortlicher Pilot |
- 10 Stunden Überlandflug als
verantwortlicher Pilot |
- 10 Stunden Ausbildung im
Instrumentenflug |
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Die theoretische Ausbildung umfasst: |
- 10 LR Luftrecht |
- 20 FK Allg.
Hubschrauberkenntnisse |
- 30 FL Flugleistung und
Flugplanung |
- 40 ML Menschliches
Leistungsvermögen |
- 50 ME Meteo |
- 60 NA Navigation |
- 60 FNA Funknavigation
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- 70 BV Betriebsverfahren
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- 80 GF Grundlagen des Fluges |
- 85 JR Jet Ranger
Grundkursinstruktion |
- 90 RT Radiotelefonie |
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(Gerne verweisen wir Sie auf unsere verschiedenen Theoriekursprogramme) |
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Prüfung: |
Schriftliche Prüfung nach erfolgreich
bestandener, internen Vorprüfung. Praktischer Prüfungsflug mit einem
BAZL-Experten. |
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Kosten: |
Ausbildungskosten - Preis auf Anfrage |
(Gerne erteilen wir Ihnen zu den Kosten
weitere Detailinformationen. Für die Abnahme von Stundenpaketen gewähren
wir Ihnen interessante Rabatte.) |
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Der lizenzierte
Berufshelikopterpilot ist
berechtigt: |
- die Rechte eines
Privat-Hubschrauberpiloten auszuüben. |
- im gewerbsmässigen
Luftverkehr die Funktion eines verantwortlichen oder zweiten Piloten
auszuüben. |
- innerhalb der Schweiz mit
entsprechender Genehmigung des BAZL Aussenlandungen unter 1100 m ü.M.
durchzuführen. |
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- gewerbsmässige Landungen
im Gebirge auszuführen, sofern er die erweiterte Ausbildung für
Gebirgslandungen erfolgreich absolviert hat. |
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- Arbeitsflüge nach
entsprechender Einführung nach BAZL–Programm durchzuführen. |
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Besonderes: Wir erteilen unseren
Berufspiloten die Gelegenheit, ihrer Eignung und Erfahrung entsprechend
gewerbsmässige Flüge durchzuführen. |
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Preisänderungen vorbehalten |
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